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Schulbefreiung für die Weltreise – wie wir es in der Schweiz gelöst haben

  • Autorenbild: dbfam travel
    dbfam travel
  • vor 4 Tagen
  • 8 Min. Lesezeit

Dürfen Kinder für eine Weltreise aus der Schule? In der Schweiz lautet die Antwort: ja – und der Weg dorthin ist deutlich weniger kompliziert, als die Suchergebnisse vermuten lassen.



Wenn man online nach Schulbefreiung für eine längere Reise sucht, landet man fast ausschliesslich auf deutschen Seiten. Dort geht es um Schulpflicht, um Bussgelder, um Anzeigen am Flughafen.


Für Schweizer Familien ist das nicht nur unbrauchbar – es ist irreführend. Die Schweiz regelt das grundlegend anders, und das Verfahren ist erstaunlich unaufgeregt.


Wir haben unsere Weltreise mit Leroy (11) und Louis (9) im Januar 2026 begonnen. Aus geplanten sechs Monaten wurden fast zwölf. Dieser Artikel beschreibt, wie wir das schulisch gelöst haben – und warum der Amtsweg der einfachste Teil davon war.


Denn das ist unsere ehrlichste Erkenntnis: Die Schulbefreiung ist nicht die Hürde. Das, was danach kommt, ist die Arbeit.


Homeschooling auf dem Slowboat in Laos – Lernen unterwegs auf der Weltreise

Die kurze Antwort: Ja, in der Schweiz ist eine Schulbefreiung für die Weltreise möglich – weil Bildungspflicht gilt, nicht Schulpflicht. Der Weg: früh und schriftlich bei Schulleitung und Kanton melden, einen nachvollziehbaren Lernplan vorlegen und den Wiedereinstieg mitdenken. Die Regelung ist kantonal verschieden.

Kurz für Familien

Kinder

Leroy (11) und Louis (9), beide Primarstufe

Kanton

Solothurn – die Regelung ist kantonal, prüft eure eigene

Ausgangslage

Rückkehr aus dem Ausland Ende 2025, Schulpflicht wurde automatisch reaktiviert

Dauer der Abwesenheit

Ursprünglich rund sechs Monate, effektiv fast zwölf

Entscheidender Punkt

In der Schweiz gilt Bildungspflicht, nicht Schulpflicht

Unser ehrliches Fazit

Das Verfahren ist einfacher als sein Ruf – der Unterricht danach ist es nicht


Bildungspflicht statt Schulpflicht – der Unterschied, der alles ändert


Das ist der wichtigste Satz des ganzen Artikels, und er wird selten deutlich gesagt: In der Schweiz besteht eine Bildungspflicht, keine Schulpflicht.


Das heisst: Der Staat verlangt, dass Kinder eine bestimmte Bildung erhalten. Er verlangt nicht zwingend, dass diese Bildung in einem Schulzimmer stattfindet.


Genau daraus entsteht der Spielraum, den Familien in Deutschland so nicht haben. Es bedeutet nicht, dass man einfach gehen kann. Es bedeutet, dass es einen geregelten Weg gibt.


In Deutschland fragt man, ob man darf. In der Schweiz fragt man, wie man es sauber macht.

Warum die Antwort in eurem Kanton steht – und nicht in diesem Artikel


Bildung ist in der Schweiz kantonal geregelt. Sechsundzwanzig Kantone, sechsundzwanzig Varianten. Was in Solothurn gilt, muss in Bern oder im Aargau nicht identisch sein.


Deshalb kann dieser Artikel keine allgemeingültige Auskunft geben – und tut es bewusst nicht. Was er kann: euch zeigen, welche Fragen ihr stellen müsst und in welcher Reihenfolge.


Bitte prüft eure eigene Zuständigkeit. Zuständig ist in der Regel zuerst die Schulleitung, darüber das kantonale Volksschulamt beziehungsweise Amt für Volksschule. Ein früher, schriftlicher Erstkontakt ist der günstigste Zeitpunkt für alles Weitere. Dieser Artikel ist ein Erfahrungsbericht, keine Rechtsauskunft.


Kurze Abwesenheit oder lange – zwei völlig verschiedene Verfahren


Das war für uns die zentrale Erkenntnis, und sie wird nirgends klar erklärt: Es gibt nicht die eine Schulbefreiung. Es gibt zwei unterschiedliche Situationen.


Bei kürzeren Abwesenheiten bleibt die Verantwortung für den Lehrstoff bei der Schule. Die Lehrpersonen geben weiter, was durchgenommen wird, und stellen den Eltern das Material zur Verfügung. Das Kind bleibt eingeschult, es fehlt nur.


Ab einer bestimmten Dauer kippt das. Dann reicht eine Absprache mit der Schule nicht mehr, und es braucht eine formelle Schulbefreiung beim Kanton. Damit geht die Verantwortung für die Bildung auf die Eltern über – vollständig.


Wo genau diese Grenze liegt, ist kantonal unterschiedlich. Das ist die erste Frage, die ihr stellen solltet, denn davon hängt alles Weitere ab: der Aufwand, die Vorlaufzeit und die Frage, wie viel ihr selbst leisten müsst.


Für eine Weltreise über mehrere Monate landet ihr praktisch immer im zweiten Fall.



Unsere Ausgangslage: die Anmeldung hat die Schulpflicht reaktiviert


Bei uns kam eine Wendung dazu, mit der wir selbst nicht gerechnet hatten.


Beide Jungs waren vor unserer Zeit im Ausland bereits in der Schweiz eingeschult. Dann folgten drei Jahre als Expats in Österreich, wo sie zur Schule gingen.


Als dieser Aufenthalt Ende 2025 planmässig auslief und wir uns wieder bei der Gemeinde anmeldeten, wurde die schweizerische Schulpflicht damit automatisch reaktiviert. Nicht durch einen Antrag, nicht durch ein Schreiben – allein durch die Anmeldung.


Genau deshalb mussten wir den offiziellen Weg gehen. Es gab keine Grauzone, in die man sich hätte flüchten können, und rückblickend war das gut so.


Der Expat-Aufenthalt war dabei eine Erleichterung – aber anders, als man denkt. Nicht weil er uns Verfahren erspart hätte, sondern weil wir nicht mitten aus einem laufenden Schulbetrieb aussteigen mussten. Keine Klasse, die weitermacht ohne uns. Keine Lehrperson, die ein halbes Schuljahr neu planen muss. Kein Kind, das aus einer Gruppe gerissen wird, in der es gerade angekommen ist.


Nicht das Verfahren macht den Ausstieg schwer, sondern der laufende Betrieb, den man verlässt.

Warum es einfacher war, als wir dachten


Wir hatten vor dem ersten Gespräch mehr Respekt vor dem Thema, als nötig gewesen wäre.


Was tatsächlich passiert ist: Wir haben früh das Gespräch gesucht, unser Vorhaben geschildert, dargelegt, wie das Lernen unterwegs organisiert ist – und dann lief es. Kein Kampf, keine Hürden, keine Diskussion darüber, ob so etwas grundsätzlich zulässig sei.


Das liegt an der Rechtslage. In der Schweiz gilt Bildungspflicht, nicht Schulpflicht. Der Staat will wissen, dass eure Kinder eine Bildung bekommen – nicht, dass sie in einem bestimmten Zimmer sitzen. Wer glaubhaft darlegt, wie das unterwegs funktioniert, bewegt sich innerhalb der Ordnung, nicht ausserhalb.


Homeschooling auf der Weltreise – Lernen im Freien

Zwei Dinge hatten wir voraus, und die gehören genannt.


Fiona ist Lehrerin – ausgebildet für genau die Stufe unserer Kinder. Sie kennt den Lehrplan, sie kennt die Anforderungen, und sie ist in der Region gut vernetzt, auch mit Schulleitungen. Das hat Gespräche verkürzt und Vertrauen geschaffen, das andere Familien sich erst erarbeiten müssen.


Und sie unterrichtet die Kinder selbst. Homeschooling unterwegs ist bei uns kein Improvisieren, sondern die Arbeit einer Fachperson. Wie das konkret aussieht, steht in Homeschooling auf Weltreise.


Aber – und darauf kommt es an – das Verfahren selbst wäre auch ohne diesen Hintergrund gelaufen. Fionas Beruf hat es beschleunigt, nicht ermöglicht. Wer sich früh meldet, offen ist und einen nachvollziehbaren Plan hat, kommt genauso ans Ziel. Es dauert vielleicht ein paar Gespräche länger.


Wer schreibt das eigentlich alles? Lernt Nathaniel, Fiona, Leroy und Louis kennen.


Was ihr vorbereiten solltet – unabhängig vom Kanton


Aus unserer Erfahrung sind es vier Dinge, die in jedem Gespräch aufkommen:


Wie lange genau. Ein konkretes Datum ist besser als eine Spanne. Wenn ihr, wie wir, unterwegs verlängert, ist eine Nachmeldung ohnehin nötig – aber ein klarer Ausgangswert macht den Erstkontakt einfacher.


Wie das Lernen stattfindet. Nicht als Versprechen, sondern als Plan: Welche Fächer, welcher Rhythmus, welches Material. Bei uns sind es grafische Wochenpläne mit Tages- und Wochenaufgaben, digitalisierte Schulbücher auf den iPads, Lern-Apps und ein Reisetagebuch, das die Jungs selbst schreiben – inklusive Korrekturdurchgang.


Wie der Wiedereinstieg gedacht ist. Das ist die Frage, die Schulen am meisten beschäftigt, und zu Recht. Ein Kind, das nach einem Jahr zurückkommt, muss irgendwo eingestuft werden.


Wer im Notfall erreichbar ist. Eine Kontaktperson in der Schweiz, die im Zweifel etwas entgegennehmen oder weiterleiten kann.



Der Wiedereinstieg – der unterschätzte Teil


Die meisten Familien denken beim Thema Schulbefreiung an den Ausstieg. Die Schule denkt an den Wiedereinstieg.


Auch hier hatten wir einen Vorteil, und er ist bei uns doppelt: Fiona kann die Einstufung fachlich einschätzen und begründet empfehlen. Sie weiss, wo die Jungs stehen, weil sie sie selbst unterrichtet hat – und sie weiss, was die Stufe verlangt.


Für Familien ohne diesen Hintergrund ist das der Punkt, an dem sich Vorbereitung am meisten auszahlt. Zwei Dinge helfen konkret:


Dokumentiert das Lernen. Nicht aufwendig, aber nachvollziehbar. Was wurde wann behandelt, welche Aufgaben gelöst, welche Themen vertieft. Ein Reisetagebuch der Kinder ist dafür übrigens erstaunlich brauchbar – es zeigt Schreibentwicklung über Monate.


Klärt die Einstufung vor der Abreise im Grundsatz. Nicht die Details, aber die Frage: Woran wird beim Wiedereinstieg gemessen? Wer das vorher weiss, lernt unterwegs gezielter.


Der schwierige Teil kommt danach


Mit der Schulbefreiung endet die Zuständigkeit der Schule. Das klingt nach Freiheit und ist vor allem Arbeit.


Und hier liegt der eigentliche Aufwand einer Weltreise mit schulpflichtigen Kindern. Nicht im Amtsweg – im Alltag danach.


Homeschooling unterwegs ist weniger romantisch, als es klingt. Die Jungs lernen morgens oder abends, manchmal draussen auf der Liege, manchmal widerwillig. Das gehört dazu. Es braucht jeden Tag jemanden, der es organisiert, durchzieht und kontrolliert – während man gleichzeitig reist, plant, packt und umzieht.


Workshops unterwegs – Lernraum in Kota Kinabalu

Das eigentliche Lernen passiert daneben. In Kota Kinabalu haben Leroy und Louis an kleinen Workshops teilgenommen – Robotics, digitales Zeichnen, eine Figur aus dem 3D-Drucker. Auf dem Kinabatangan hat Louis jeden Käfer in die Hand genommen, den der Guide freigab. Und beide schliessen überall Freundschaften, oft ganz ohne gemeinsame Sprache.


Das findet man in keinem Lehrplan. Es ersetzt ihn auch nicht. Beides gleichzeitig zu halten ist der Teil, für den man sich ehrlich einschätzen sollte.


Wer plant, unterwegs nebenbei zu arbeiten und nebenbei zu unterrichten, sollte das durchrechnen. Nicht weil es unmöglich wäre, sondern weil beides zusammen mehr Zeit braucht, als man vorher glaubt.


Was wir heute anders machen würden


Erstens: den Erstkontakt früher. Nicht weil das Verfahren lange dauert, sondern weil man dann noch Optionen hat, falls etwas anders läuft als gedacht. Ein Jahr vorher ist nicht zu früh.


Zweitens: schriftlich statt nur mündlich. Freundliche Gespräche sind hilfreich, aber ein Schreiben mit Daten, Plan und Kontaktperson ist die Grundlage, auf die sich später alle beziehen können.


Drittens: die Verlängerung mitdenken. Aus unseren sechs Monaten wurden fast zwölf. Wer die Möglichkeit von Anfang an anspricht, muss sie später nicht nachverhandeln. Warum wir verlängert haben, steht in Weltreise verlängern mit Kindern.


Viertens: an die Anmeldung denken. Wer aus dem Ausland zurückkehrt und plant, bald wieder länger wegzugehen, sollte wissen, dass die Wohnsitzanmeldung allein schon die Schulpflicht reaktiviert. Das ist kein Grund, sich nicht anzumelden – aber ein Grund, das Gespräch direkt danach zu suchen.


Fünftens: weniger Respekt vor dem Amtsweg, mehr vor dem Alltag. Wir haben uns vorher zu viele Gedanken über das Verfahren gemacht und zu wenige darüber, wie ein Lerntag unterwegs tatsächlich aussieht.


Für wen es funktioniert – und für wen es schwierig wird


Es funktioniert gut bei Kindern auf der Primarstufe. Der Stoff ist überschaubar, der Wiedereinstieg gut machbar, und in diesem Alter profitieren Kinder besonders vom Reisen.


Schwieriger wird es, je näher ein Übertritt rückt – Sekundarstufe, Selektion, Abschlussjahre. Da hängt mehr an konkreten Terminen und Bewertungen, und der Spielraum wird kleiner.


Und es braucht jemanden, der das Lernen unterwegs tatsächlich trägt. Nicht zwingend eine Lehrperson, aber jemanden mit Zeit, Struktur und Geduld.


Fazit: Wie kompliziert ist eine Schulbefreiung für die Weltreise?


Weniger kompliziert, als die Suchergebnisse vermuten lassen – und weniger kompliziert, als wir selbst befürchtet hatten.


Die Schweizer Bildungspflicht schafft einen Weg, den es in dieser Form nicht überall gibt. Was sie verlangt, ist keine Erlaubnis im engeren Sinn, sondern ein glaubwürdiger Plan: Wie lernt euer Kind, wie weist ihr das nach, wie kommt es zurück.


Wer diese drei Fragen früh, schriftlich und offen beantwortet, hat den administrativen Teil hinter sich.


Der Rest ist Arbeit – aber nicht die Art von Arbeit, die man auf einem Amt erledigt.


Häufige Fragen zur Schulbefreiung in der Schweiz


Ja. In der Schweiz gilt Bildungspflicht, nicht Schulpflicht – es gibt einen geregelten Weg über eine formelle Schulbefreiung beim Kanton. Die Details sind kantonal unterschiedlich: Zuständig ist zuerst die Schulleitung, darüber das kantonale Volksschulamt.

Früh – ein Jahr vor der Abreise ist nicht zu früh. Dann bleiben Optionen, falls etwas anders läuft als gedacht. Der Erstkontakt gehört zur Schulleitung, schriftlich mit Daten, Lernplan und Kontaktperson, damit sich später alle darauf beziehen können.

Vier Dinge kommen in jedem Gespräch auf: die konkrete Dauer der Abwesenheit, der Lernplan (Fächer, Rhythmus, Material), eine Idee für den Wiedereinstieg und eine Kontaktperson in der Schweiz, die im Zweifel etwas entgegennehmen kann.

Teilweise – eine Verlängerung braucht eine Nachmeldung. Wer die Möglichkeit von Anfang an anspricht, muss sie später nicht nachverhandeln. Bei uns wurden aus geplanten sechs Monaten fast zwölf.

Schwieriger. Auf der Primarstufe ist der Stoff überschaubar und der Wiedereinstieg gut machbar. Je näher Übertritt, Selektion oder Abschlussjahre rücken, desto mehr hängt an Terminen und Bewertungen – der Spielraum wird kleiner.


Erfahrt, wie wir Familien bei genau solchen Entscheidungen begleiten – und schaut in Ruhe, was davon zu euch passen könnte.


— Nathaniel und Fiona, mit Leroy und Louis

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